FimeB - Fachübergreifende medizinische Begutachtungen

Private Versicherungen, öffentliche Auftraggeber, Gerichte, Versicherungsnehmer und Arbeitgeber sind in zunehmendem Maß auf unabhängige gutachtliche medizinische Leistungen angewiesen.

Die kompetente fachärztliche Begutachtung stellt Transparenz her und ermöglicht damit eine bessere Entscheidungsfindung in medizinischen Fachfragen.

Unser Ziel ist es, als unabhängige und neutrale Instanz mit dem notwendigen Fachwissen zur Beurteilung gesundheitlicher Störungen und Schäden beizutragen. Dabei werden die Ergebnisse und Abwicklungsempfehlungen auch für Nichtmediziner (Versicherte, Rechtsanwälte, Richter, Behörden) nachvollziehbar dargestellt.

Die Auftraggeber sollen in die Lage versetzt werden, die diagnostischen Feststellungen und Wertungen selbst nachvollziehen zu können.

Wir führen seit 2003 jährlich etwa 400 bis 500 fachübergreifende Begutachtungen zu verschiedenen Fragestellungen durch.

Der Auftraggeber erhält ein Gesamtgutachten.

Ablauf der Begutachtung

Erhaltene Gutachtenaufträge werden zunächst geprüft. Dabei wird festgestellt, ob die Übernahme des Auftrages möglich ist und ob alle notwendigen Unterlagen zur Begutachtung vorhanden sind. Können Gutachtenaufträge, aus welchem Grund auch immer, nicht angenommen werden, erhält der Auftraggeber eine Information und die Unterlagen werden zurückgesandt.

Bei unvollständigen Unterlagen wird die Beiziehung noch benötigter Unterlagen (Behandlungsberichte, Röntgenbilder usw.) veranlasst. Dabei sind datenrechtliche Aspekte mit zu berücksichtigen, eine Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht durch den zu Begutachtenden ist erforderlich.

Nach Festlegung des Untersuchungstermins werden der zu Begutachtende und der Auftraggeber informiert.

Am Untersuchungstag erfolgt zunächst die Überprüfung der Personaldaten. Nach Besprechung der anamnestischen Daten wird der zu Begutachtende klinisch und funktionell untersucht und die notwendige apparative Diagnostik veranlasst. Beauftragungen für Röntgenuntersuchungen erfolgen nur, wenn kein aktuelles Bildmaterial vorliegt und die Fragestellung nur mittels Röntgen zu beantworten ist.

Die Mitwirkung des Begutachtenden ist für die Erbringung der gutachtlichen Stellungnahme erforderlich. Wird diese verweigert, wird die Begutachtung ohne Ergebnis beendet und der Auftraggeber informiert.

Nach Abschluss aller Untersuchungen erfolgt die Aufbereitung der Einzelbefunde nach wissenschaftlich abgesicherten medizinischen Erkenntnissen. Dabei werden gegebenenfalls die Quellen mit zitiert.

Es besteht die Möglichkeit, problematische Fälle im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Institut für Versicherungsmedizin Frankfurt/Main oder im Rahmen Mitgliedschaft in der Fachgesellschaft für Interdisziplinäre medizinische Begutachtung e.V. mit anderen Fachkollegen zu beraten.

Die Begutachtung berücksichtigt in keinem Fall subjektive Zielvorstellung der Auftraggeber oder des zu Begutachtenden. Nur gesicherte medizinische Erkenntnisse und nachprüfbare objektive Befunde sind der Maßstab der Beurteilung.

Wir erstellen auf Anforderung der Versicherung Regulierungsempfehlungen anhand vorhandener Befunde oder Gutachten.

Die Honorarabrechnung erfolgt nach den Sätzen der GOÄ, unabhängig vom Resultat der Gutachten.